Was Sie in jedem Fall brauchen
- Grundbuchauszug, nicht älter als drei Monate
- Flurkarte oder Liegenschaftskarte
- Grundriss und Wohnflächenberechnung
- Baugenehmigung und Bauzeichnungen
- Energieausweis
- Nachweise über Sanierungen und größere Reparaturen
- Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Protokolle und Jahresabrechnungen
- Bei vermieteten Objekten: die Mietverträge
- Bei Erbbaurecht: der Erbbaurechtsvertrag
Grundbuchamt beim Amtsgericht Bensheim
Den Grundbuchauszug bekommen Sie beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts. Als Eigentümer sind Sie einsichtsberechtigt und können den Auszug schriftlich anfordern. Käufer und Banken verlangen in der Regel einen Auszug, der nicht älter als drei Monate ist.
Wichtig ist nicht nur Abteilung I mit dem Eigentümer, sondern vor allem Abteilung II. Dort stehen Wegerechte, Wohnrechte, Nießbrauch und Baulastvermerke, also genau die Positionen, die einen Verkauf im Notartermin aufhalten können.
Bauamt der Stadt Bensheim
Bauakte, Baugenehmigung, genehmigte Bauzeichnungen und die Auskunft, ob spätere Anbauten genehmigt wurden: Das führt die Bauaufsicht beziehungsweise das Bauamt der Stadt. Dort erfahren Sie auch, ob für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan besteht und was er zulässt.
Diese Auskunft ist besonders dann wichtig, wenn ausgebaute Dachgeschosse, angebaute Wintergärten oder umgenutzte Nebengebäude im Spiel sind. Nicht genehmigte Flächen dürfen nicht als Wohnfläche verkauft werden.
Katasteramt beim Kreis Bergstraße in Heppenheim
Die Flurkarte, auch Liegenschaftskarte genannt, führt die Katasterverwaltung. Zuständig ist der Kreis Bergstraße mit Sitz in Heppenheim. Sie zeigt Grundstücksgrenzen, Flurstücksnummern und die Lage der Gebäude.
Wenn Zaun und Karte nicht übereinstimmen, sollten Sie das vor der Vermarktung klären. Eine Grenzfeststellung dauert und lässt sich nicht in der Woche vor dem Notartermin nachholen.
Bezirksschornsteinfeger
Für Feuerstätten braucht es den Nachweis der letzten Feuerstättenschau. Den Bescheid stellt der zuständige Bezirksschornsteinfeger aus, er enthält auch die Fristen für die nächsten Prüfungen.
Käufer fragen danach, weil sich daraus ergibt, ob an der Heizung kurzfristig etwas zu tun ist. Wer den Bescheid vorlegen kann, nimmt der Frage nach dem Zustand der Anlage die Spitze.
Was Sie selbst im Haus haben sollten
Handwerkerrechnungen, Wartungsnachweise für Heizung und Dach, Belege über den Austausch von Fenstern, Unterlagen zu einer Photovoltaikanlage samt Einspeisevertrag und die letzten Nebenkostenabrechnungen.
Diese Papiere fordert keine Behörde für Sie an. Sie sind aber der beste Beleg dafür, dass ein Haus gepflegt wurde, und wirken in der Verhandlung stärker als jede Beschreibung im Exposé.
Öffnungszeiten und Gebühren nennen wir hier bewusst nicht, weil sie sich ändern. Die verlinkten Stellen nennen den aktuellen Stand.