Immobilie vermieten in Bensheim.
Bei der Vermietung entscheidet die Auswahl des Mieters über den Erfolg. Wir übernehmen Anzeige, Besichtigungen und die Prüfung der Interessenten.
Woran wir einen Mieter messen.
Der teuerste Fehler bei der Vermietung ist nicht eine zu niedrige Miete, sondern der falsche Mieter. Deshalb liegt der Aufwand bei uns in der Auswahl, nicht in der Anzeige.
Wir arbeiten mit Selbstauskunft, Einkommensnachweisen und Bonitätsauskunft, angefordert erst bei ernsthaftem Interesse. Unterlagen von Bewerbern, die nicht zum Zug kommen, werden gelöscht.
Was gefragt werden darf.
Was gefragt werden darf
- Name, Anschrift und Zahl der einziehenden Personen
- Beruf und Arbeitgeber, bei ernsthaftem Interesse
- Einkommen im Verhältnis zur Miete, in der Regel über die letzten Gehaltsnachweise
- Bonitätsauskunft einer Auskunftei
- Erklärung zu laufenden Räumungstiteln und zu abgegebenen Vermögensauskünften
- Ob Haustiere einziehen sollen
Was nicht gefragt werden darf
- Familienplanung, Schwangerschaft, Kinderwunsch
- Religion, Weltanschauung, Parteizugehörigkeit
- Herkunft und Staatsangehörigkeit als Auswahlkriterium
- Gesundheitszustand und Behinderungen
- Mitgliedschaft in einem Mieterverein
- Vorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis
Den Mietpreis richtig ansetzen.
Maßgeblich ist die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Wohnung Ihrer Art, Größe, Ausstattung und Lage. Wir begründen sie über Vergleichswohnungen, die zuletzt tatsächlich vermietet wurden.
Ob die Begrenzung der Anfangsmiete nach den §§ 556d ff. BGB greift, prüfen wir vor der Vermarktung. Nettokaltmiete und Vorauszahlungen gehören sauber getrennt.
In drei Schritten zur Bewertung.
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Schritt 1: Sie schicken uns fünf Angaben
Über das Formular. Wir melden uns am nächsten Werktag und klären am Telefon, ob wir überhaupt der richtige Ansprechpartner sind.
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Schritt 2: Wir sehen uns die Immobilie an
Vor Ort, meist eine gute Stunde. Wir schauen uns Zustand, Grundriss, Heizung und Grundbuchlage an und stellen die Fragen, die ein Rechner nicht stellt.
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Schritt 3: Sie bekommen eine Zahl mit Begründung
Schriftlich, mit den Vergleichsobjekten, auf denen sie beruht. Was Sie danach damit machen, ist Ihre Sache.
Übergabe und Protokoll.
Bei der Übergabe halten wir fest, in welchem Zustand die Wohnung war: Zählerstände, Schlüssel, jeder Raum, jeder sichtbare Mangel, mit Fotos und Unterschrift beider Seiten.
Die Kaution beträgt höchstens drei Nettokaltmieten, zahlbar in drei Raten und getrennt vom übrigen Vermögen angelegt. Danach endet unsere Aufgabe, die laufende Verwaltung übernehmen wir nicht.
Fragen zur Vermietung.
Wie lange dauert es, eine Wohnung in Bensheim zu vermieten?
Bei marktgerechter Miete und ordentlichen Fotos meldet sich in der Regel innerhalb weniger Tage eine zweistellige Zahl von Interessenten. Die Zeit geht nicht für die Suche drauf, sondern für die Auswahl. Genau dort entscheidet sich, ob Sie in zwei Jahren Ärger haben oder nicht.
Darf ich mir aussuchen, an wen ich vermiete?
Sie dürfen nach sachlichen Kriterien auswählen, etwa nach Zahlungsfähigkeit und Zahl der einziehenden Personen. Nicht auswählen dürfen Sie nach Herkunft, Religion, Geschlecht, Behinderung oder ähnlichen Merkmalen. Das ergibt sich aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Wir dokumentieren die Auswahl deshalb anhand nachvollziehbarer Kriterien.
Wie hoch darf die Kaution sein?
Höchstens drei Nettokaltmieten, also die Miete ohne Betriebskosten. Der Mieter darf sie in drei Monatsraten zahlen. Sie müssen die Kaution getrennt von Ihrem übrigen Vermögen anlegen. Das steht so in § 551 BGB.
Gilt in Bensheim die Mietpreisbremse?
Das hängt davon ab, ob die Gemeinde in der einschlägigen hessischen Verordnung aufgeführt ist. Wir prüfen das vor der Anzeige, weil die Regelung die zulässige Anfangsmiete begrenzt und Verstöße Rückforderungen auslösen können. Eine pauschale Antwort für die ganze Bergstraße wäre unseriös.
Was gehört in ein Übergabeprotokoll?
Zählerstände für Strom, Gas und Wasser, die Zahl der übergebenen Schlüssel, der Zustand jedes Raums und alle sichtbaren Mängel, jeweils mit Datum und Unterschrift beider Seiten. Fotos gehören dazu. Ohne dieses Protokoll haben Sie beim Auszug keine Grundlage für eine Auseinandersetzung über Schäden.
Was ist Ihre Immobilie wirklich wert?
Fünf Angaben, dann melden wir uns. Wir schicken Ihnen keine Werbung und geben Ihre Daten an niemanden weiter.
- Telefon
- 0172 52 90 884
- info@hoerth-immobilien.de