Wohnung verkaufen in Bensheim.
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung zählen neben Lage und Zustand auch die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft. Wir stellen sie mit Ihnen zusammen, bevor die Vermarktung beginnt.
Was bei Eigentumswohnungen anders läuft.
Wer eine Eigentumswohnung kauft, kauft einen Anteil an einer Gemeinschaft, mit deren Beschlüssen, Rücklage und offenen Baustellen. Ein gut beratener Käufer prüft deshalb zuerst die Unterlagen der Gemeinschaft.
Die Teilungserklärung regelt, was Ihnen allein gehört, wie die Kosten verteilt werden und ob der Verkauf die Zustimmung der Verwaltung braucht. Das klären wir, bevor jemand ein Angebot abgibt.
Was in den Protokollen und der Rücklage steht.
Die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen sind das eigentliche Prüfdokument: Dort steht, was beschlossen und was verschoben wurde.
Eine gut gefüllte Erhaltungsrücklage ist ein Verkaufsargument. Ist sie dünn und steht etwas an, gehört das auf den Tisch, bevor verhandelt wird.
Wie der Mietstatus den Käuferkreis verschiebt.
Eine freie Wohnung erreicht Selbstnutzer und Anleger, eine vermietete im Wesentlichen nur die Anleger. Das erklärt den Preisunterschied besser als jede Faustformel.
Kauf bricht nicht Miete: Der Käufer tritt nach § 566 BGB in das Mietverhältnis ein. Deshalb klären wir den Status vor der Vermarktung und sprechen ihn offen an.
In drei Schritten zur Bewertung.
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Schritt 1: Sie schicken uns fünf Angaben
Über das Formular. Wir melden uns am nächsten Werktag und klären am Telefon, ob wir überhaupt der richtige Ansprechpartner sind.
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Schritt 2: Wir sehen uns die Immobilie an
Vor Ort, meist eine gute Stunde. Wir schauen uns Zustand, Grundriss, Heizung und Grundbuchlage an und stellen die Fragen, die ein Rechner nicht stellt.
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Schritt 3: Sie bekommen eine Zahl mit Begründung
Schriftlich, mit den Vergleichsobjekten, auf denen sie beruht. Was Sie danach damit machen, ist Ihre Sache.
Was bei einer Eigentumswohnung dazugehört.
- Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan
- Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen
- Aktueller Wirtschaftsplan und die letzte Jahresabrechnung
- Nachweis über den Stand der Erhaltungsrücklage
- Beschlusssammlung der Gemeinschaft
- Grundbuchauszug des Wohnungseigentums, nicht älter als drei Monate
- Grundriss und Wohnflächenberechnung
- Energieausweis für das Gebäude
- Bei vermieteter Wohnung: Mietvertrag und Nachweis der letzten Mietanpassung
Fragen zum Wohnungsverkauf.
Warum wollen Käufer die Protokolle der Eigentümerversammlungen sehen?
Weil dort steht, was auf die Gemeinschaft zukommt. Ein beschlossener Fassadenanstrich, ein Streit über die Heizungsanlage oder ein anstehender Aufzugstausch verändert die Rechnung des Käufers erheblich. Wer die Protokolle erst auf Nachfrage herausrückt, weckt den Verdacht, dass etwas darin steht.
Was bedeutet eine niedrige Erhaltungsrücklage für den Preis?
Sie wirkt wie ein Abschlag. Steht wenig Geld in der Rücklage und ist absehbar, dass am Gebäude etwas gemacht werden muss, rechnen Käufer mit einer Sonderumlage und ziehen diese vom Kaufpreis ab. Die Höhe der Rücklage gehört deshalb von Anfang an in die Unterlagen.
Meine Wohnung ist vermietet. Verkauft sie sich schlechter?
Sie verkauft sich an einen anderen Kreis. Selbstnutzer fallen weitgehend weg, es bleiben Kapitalanleger, und die rechnen mit der Miete, nicht mit dem Gefühl. Der erzielbare Preis liegt in aller Regel unter dem einer freien Wohnung. Dafür haben Sie bis zur Übergabe weiter Mieteinnahmen.
Braucht der Verkauf die Zustimmung der Verwaltung?
Das hängt von Ihrer Teilungserklärung ab. Ist dort eine Veräußerungsbeschränkung nach § 12 WEG vereinbart, brauchen Sie die Zustimmung der Verwaltung oder der Gemeinschaft. Das prüfen wir vor der Vermarktung, weil es sonst den Notartermin verzögert.
Was ist eine Sonderumlage und wer zahlt sie?
Eine Sonderumlage ist eine zusätzliche Zahlung, die die Eigentümerversammlung beschließt, wenn die Rücklage für eine Maßnahme nicht reicht. Wer sie trägt, richtet sich nach dem Beschlusszeitpunkt und nach dem, was im Kaufvertrag vereinbart wurde. Deshalb gehört ein beschlossener oder absehbarer Betrag offen in die Verhandlung.
Wie wird die Wohnfläche bei einer Eigentumswohnung bestimmt?
Maßgeblich ist in der Regel die Wohnflächenverordnung. Balkone und Terrassen zählen dabei nur anteilig. Weicht die Angabe im Exposé von der tatsächlichen Fläche ab, wird daraus schnell ein Mangel. Wir prüfen die vorhandene Berechnung, bevor eine Zahl in die Anzeige geht.
Was ist Ihre Immobilie wirklich wert?
Fünf Angaben, dann melden wir uns. Wir schicken Ihnen keine Werbung und geben Ihre Daten an niemanden weiter.
- Telefon
- 0172 52 90 884
- info@hoerth-immobilien.de